Informationen
Achtung! Gesetzesänderung!
Seit der Neufassung der Handwerksordnung vom Januar 2004 wird für die Zulassung zur
Meisterprüfung keine Gesellenzeit mehr vorgeschrieben.
Jetzt kann jeder Bäckergeselle und jeder Konditorgeselle (artverwandter Beruf) sofort nach
bestandener Gesellenprüfung zur Meisterprüfung im Bäckerhandwerk zugelassen werden.
Interessenten aus anderen Berufen werden zur Meisterprüfung im Bäckerhandwerk zugelassen,
wenn sie eine Gesellenprüfung oder Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
bestanden haben oder eine mindestens 1-jährige Gesellenzeit im Bäckerhandwerk nachweisen
können. Dabei wird die Dauer des Meisterkurses, sofern er als Vollzeitlehrgang besucht wird,
einbezogen.
Der Lehrgang zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung umfaßt vier verschiedene Teile:
- Teil I die praktische Prüfung
- Teil II die Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse
- Teil III die Prüfung der betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse
- Teil IV die Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse
Die Erste Deutsche Bäckerfachschule bietet in jedem Jahr zwei Meisterkurse an.
Beide Kurse sind in zwei Blöcke unterteilt, die auch unabhängig voneinander gebucht werden können:
- Block 1 umfaßt die Teile I und II,
- Block 2 die Teile III und IV.
Diese Teile III und IV können unabhängig von den berufsspezifischen Teilen I und II abgelegt werden.
Es ist auch nicht notwendig, die Einzelprüfungen vor derselben Handwerkskammer abzulegen.
Dadurch kann ein Meisteranwärter jeden Berufes die Prüfung in diesen allgemein-theoretischen
Teilen zu einem beliebigen Zeitpunkt und an einem beliebigen Ort ablegen.
So können sich Handwerker aller Berufe an unserer Bäckerfachschule auf die Teile III und IV
der Meisterprüfung vorbereiten.
Jeder dieser Blöcke dauert etwa 10 Wochen, und an seinem Ende steht die Prüfung in den dazuge-
hörigen Teilen. Selbstverständlich kann auch dieser Kurs zusammenhängend belegt werdenund führt
dann zur kompletten Meisterprüfung.
Durch die Aufteilung in zwei Blöcke sind die Meisterkurse nicht nur für diejenigen geeignet, die ihre
Meisterprüfung zusammenhängend ablegen wollen. Teilnehmer, die lediglich einen Teil der Meister-
prüfung benötigen, finden hier die Möglichkeit, sich auf Teilbereiche zu beschränken.
Hier ergeben sich folgende Kombinationsmöglichkeiten:
Block 1:
- Teilnehmer, die bereits einen Meistertitel erworben haben, insbesondere Konditormeister
- Teilnehmer, die die Teile III und IV anderenorts abgelegt haben oder ablegen wollen.
Sie belegen nur den Block 1 und werden schnell in konzentrierter Form auf die Prüfung in den
Teilen I und II vorbereitet.
Block 2:
- Teilnehmer, die nur die Teile III und IV ablegen wollen. Hier gibt es noch eine wichtige Besonderheit
zu beachten:
Anerkennungsvorschriften:
- Teil III der Meisterprüfung ist identisch mit der Fortbildungsprüfung zum/zur Fachkauffrau/-mann
der Handwerkswirtschaft.
- Teil IV der Meisterprüfung ist identisch mit der Ausbildereignungsprüfung.
Weitere Anmerkung: “Frühbucherrabatt”
Absolventen der beiden o.g. Fortbildungsprüfungen, die zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich nach
den vorgeschriebenen Gesellenjahren, die Teile I und II besuchen, zahlen die Lehrgangsgebühren
in der Höhe des Jahres, in der sie die Teile III und IV abgelegt haben.
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